InnoUP! bringt Ihre Erfindungen an den Start
Wenn wissenschaftliche Ideen als Innovationen abheben
Wissenschaftliche Erfindungen bewerten, schützen und vermarkten – das ist seit 2002 die Aufgabe der Patentvermarktungsgesellschaft PROvendis. Mit 24 Hochschulen als Gesellschafter sind wir ein starker Partner für Wissenschaftler aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Wir sichern Ihre neuen Ideen, Konzepte und Technologien und begleiten sie in den Markt.
InnoUP! nimmt Sie mit auf den Weg einer Erfindung – von der Entstehung bis zur praktischen Anwendung – und beantwortet Ihre Fragen rund um den Umgang mit Forschungsergebnissen.
-
Wie gehe
ich mit Forschungs-
ergebnissen um?
Geistiges Eigentum Publizieren
Kooperationsvertrag
Geheimhaltung -
Warum sollten
Forschungsergebnisse
geschützt werden?
Geistiges Eigentum Gesetze
Diensterfindungen -
Welche Möglichkeiten
gibt es, Forschungsergebnisse
schützen zu lassen?
Design Software
Gebrauchsmuster
Know-how -
Warum ist das Patent
der beste Schutz für
Forschungsergebnisse?
Vorteile Publikation
Monopolrechte
Patentanspruch -
Wie ist der Weg vom
Forschungsergebnis
zum Patent?
Transferstelle
Bewertung
Wie gehe ich mit
Forschungs-
ergebnissen um?
-
Forschungsergebnisse
entstehen entweder aus freier
Forschung oder aus Kooperationen
und Auftragsforschung.?ARBEITEN SIE ZUSAMMEN
mit anderen Wissenschaftlern,
Hochschulen und Unternehmen an
an einem Projekt?Vorab wird ein Kooperationsvertrag abgeschlossen, der die Rechte der Vertragsparteien festlegt. Vertragsparteien sind die Hochschule, ggf. andere Hochschulen oder Unternehmen.
!Beachten sie vertragliche Regelungen,
wenn das Forschungsergebnis aus einem
Auftrag oder einer Kooperation stammt! -
Prüfen Sie das
Patent-PotenzialVielleicht haben Sie schon etwas Neues erfunden … -
Verraten Sie
nicht zuvielNur unveröffentlichte Erfindungen haben eine Chance auf Patentierung.
Sogar eine kurze Erläuterung der Forschungsergebnisse
kann die Patentierung gefährden.
Erst nach der Einreichung einer Patentanmeldung kann
die Erfindung veröffentlicht werden.?Was Sie
Vor einer Patentanmeldung
lassen sollten
!Hinweis für
Projektmitarbeiter
-
Vorsicht mit ihrem
geistigen EigentumEin Unternehmen zeigt Interesse an Ihrer Forschung?
Sprechen Sie unbedingt mit Ihrer Hochschul-Transferstelle
und lassen Sie Ihr geistiges Eigentum über einen
Geheimhaltungsvertrag
sichern.
Warum sollten
Forschungsergebnisse
geschützt werden?
-
Schaffen Sie
klare VerhältnisseIhre Forschungsergebnisse sind Ihr
geistiges Eigentum. Der beste Schutz
gegen Ideenklau: Halten Sie Ihre Ideen,
Ergebnisse und Erfindungen so lange geheim,
bis sie schutzrechtlich gesichert sind. -
Melden Sie
DiensterfindungenSobald Ihnen klar wird, dass es sich bei Ihren
Forschungsergebnissen um etwas Neues handelt,
müssen Sie Ihre Erfindung melden.
Ihr Arbeitgeber, also Ihre Hochschule, entscheidet dann,
ob Ihre Erfindung in Anspruch genommen wird.Die Gesetzlichen Grundlagen
Der Umgang mit Diensterfindungen ist im Arbeit-
nehmererfindergesetz (ArbnErfG) geregelt.!Das müssen Sie
Beachten
Das müssen sie beachten
Die Hochschule hat vier Monate Zeit zu entscheiden, ob Sie Ihre Diensterfindung in Anspruch nimmt. Die Frist beginnt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Bei mehreren Erfindern reicht übrigens eine Erfindungsmeldung. Sie müssen aber alle Namen der Erfinder angeben und deren jeweiligen prozentualen Anteil an der Erfindung.
§6§6 Inanspruchnahme
(1) Der Arbeitgeber kann eine Diensterfindung durch Erklärung gegenüber dem Arbeitnehmer in Anspruch nehmen.
(2) Die Inanspruchnahme gilt als erklärt, wenn der Arbeitgeber die Diensterfindung nicht bis zum Ablauf von vier Monaten nach Eingang der ordnungsgemäßen Meldung (§ 5 Abs. 2 Satz 1 und 3) gegenüber dem Arbeitnehmer durch Erklärung in Textform freigibt.
§7§ 7 Wirkung der Inanspruchnahme
(1) Mit der Inanspruchnahme gehen alle vermögenswerten Rechte an der Diensterfindung auf den Arbeitgeber über.
(2) Verfügungen, die der Arbeitnehmer über eine Diensterfindung vor der Inanspruchnahme getroffen hat, sind dem Arbeitgeber gegenüber unwirksam, soweit seine Rechte beeinträchtigt werden.
Welche Möglichkeiten
gibt es, Forschungsergebnisse
schützen zu lassen?
-
Möglichkeit 1: Patent
Ein Patent bietet den umfangreichsten Schutz. Es gilt im
jeweiligen Land maximal 20 Jahre. Die Anmeldung hat aber
nur Aussicht auf Erfolg, wenn Ihre Idee- einen technischen Hintergrund hat
- gegenüber dem so genannten „Stand der Technik“
neu und erfinderisch ist - gewerblich anwendbar ist und demnach einen Absatzmarkt hat.
Software und
Know-HowSoftware und Know-how
Die Entwicklung von Software kann sich rechtlich auf zwei Ebenen abspielen. Technische Erfindungen werden mit einem Patent abgesichert. Was oft vergessen wird: Software kann auch urheberrechtlich geschützt werden. Neuheit ist dafür nicht Voraussetzung, lediglich das Vorliegen einer individuellen Leistung.
Als Know-how bezeichnet man Leistungen, Kenntnisse, Daten und Erfahrungen, die einen wirtschaftlichen Wert besitzen. Es kann begleitend oder zusätzlich zur Erfindung vorliegen, ist aber grundsätzlich keinem Schutzrecht zugänglich.
-
Möglichkeit 2: Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster wird oft als das kleine Patent bezeichnet. Der Unterschied zum Patent: die Schutzdauer.
Es gilt im jeweiligen Land für maximal 10 Jahre. Voraussetzung ist auch hier:1.Technischer
Hintergrund der Idee2.Die Ideen müssen gegenüber dem „Stand
der Technik“ neu & erfinderisch sein -
Möglichkeit 3: Marke
EINE MARKE SCHAFFT EIN ALLEINSTELLUNGSMERMAL
Eine Marke trägt dazu bei, Ihre Produkte von
denen anderer Hersteller zu unterscheiden.
Wortmarken, Bildmarken und Kombinationsmarken
sind Beispiele zahlreicher Markenformen.Die Schutzdauer beträgt in Deutschland 10 Jahre
und kann für jeweils weitere 10 Jahre beliebig oft verlängert werden. -
zurück zur Frage
Möglichkeit 4: Design
Mit einem Design wird die im Sinne des Gesetzes „neue und eigenartige Erscheinungsform“
eines Erzeugnisses geschützt, insbesondere vor Nachbildung. Jede zwei- oder dreidimensionale Gestaltung ist schutzfähig.Denkbar sind nicht nur einzelne Erzeugnisse, sondern auch Kombinationen, Sets,
Anordnungen, Pläne und vieles mehr. Die Schutzdauer eines eingetragenen Designs
beträgt maximal 25 Jahre. An einem Produkt können Patent, Gebrauchsmuster und
Design zusammen auftreten.
Warum ist das Patent
der beste Schutz für
Forschungsergebnisse?
Patentansprüche DEFINIEREN
Der Patentanspruch gibt an, was in Ihrer Erfindung durch das Patent unter Schutz gestellt werden soll. Der erste Patentanspruch wird als Hauptanspruch bezeichnet. In ihm müssen alle für die Erfindung wesentlichen Merkmale enthalten sein.
Wichtig für die Patentanmeldung:
Beschreibungen und Zeichnungen werden zwar zur Auslegung der Patentansprüche herangezogen, der Schutzbereich des Patents reicht aber nur soweit, wie die Erfindung in den Patentansprüchen beschrieben wird. Diese werden von einem Patentanwalt formuliert.
-
Das Patent sichert Monopolrechte
Mit einem Patent hat allein der Patentinhaber das Recht,
die patentierte Erfindung zu benutzen. -
Das Patent Schützt Ihre
Erfindung für 20 JahrePatente bieten den umfangreichsten
Schutz. Sie gelten im jeweiligen Anmeldeland für
bis zu 20 Jahre.Kosten
-
Profitieren Sie von
Ihrer ErfindungWenn die Hochschule Ihre schutzrechtlich
gesicherte Erfindung verwertet, werden
Sie nach dem Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG)
mit einer Erfindervergütung in Höhe von 30%
der erzielten Einnahmen beteiligt.Von einem Patent können
Sie aber auch indirektprofitieren
-
Erweitern Sie ihre Publikationsliste
Die veröffentlichte Patentschrift
können Sie auch in Ihre
Publikationsliste aufnehmen.
Wie ist der Weg
vom Forschungsergebnis
zum Patent?
-
Füllen Sie die Erfindungsmeldung aus
und reichen Sie diese bei Ihrer Hochschul-Transferstelle ein.
-
Transferstelle prüft Erfindungsmeldung
Die Transferstelle prüft Ihre Erfindungsmeldung auf Vollständigkeit
-
Beauftragung von PROvendis
Ihre Hochschule beauftragt PROvendis mit der patentrechtlichen Bewertung der Erfindung.
-
Welche Voraussetzungen
sollte meine Erfindung für eine
erfolgreiche patentrechtliche
Bewertung mitbringen?
wirtschaftlich Neuheit
Stand der Technik
Wettbewerb -
Wie läuft die
patentrechtliche Bewertung
meiner Erfindung durch
PROvendis ab?
Marktanalyse Bewertung
Konkurrenzanalyse -
Wie kann ich als Erfinder zur
schnellen und effizienten Bearbeitung
der Erfindung bei
PROvendis beitragen?
Details Literatur
Stand der Technik
Abgrenzung -
Wie lange dauert die
patentrechtliche Bewertung
der Erfindung?
Arbeitnehmererfindergesetz
Bewertung Erfindung
Inanspruchnahme -
Was passiert im Anschluss
an die patentrechtliche
Bewertung der Erfindung?
Hochschule Freigabe
Patentstrategie Stellungnahme
Inanspruchnahme
Welche Voraussetzungen
sollte meine Erfindung für eine
erfolgreiche patentrechtliche
Bewertung mitbringen?
-
Die Erfindung muss
patentfähig seinEine Erfindung ist dann patentfähig, wenn die
folgenden Eigenschaften vorliegen:- Die Erfindung ist neu gegenüber dem
Stand der Technik - Die Erfindung hat eine erfinderische Höhe
- Die Erfindung ist gewerblich anwendbar
?Erfindung oder
Entdeckung?Erfindung oder Entdeckung?
Eine Erfindung, die alle drei Kriterien erfüllt, ist patentfähig. Eine Entdeckung hingegen nicht. Als Entdeckung gilt das erstmalige Auffinden oder Erkennen einer Substanz oder Gesetzmäßigkeit, die in der Natur vorhanden ist. Eine Erfindung hingegen erlaubt die Lösung eines bestimmten Problems mit technischen Mitteln.
Stand der Technik
Als neu im Sinne des Patentrechts gilt alles, was nicht zum „Stand der Technik“ gehört. Dieser umfasst alles, was jemals öffentlich bekannt geworden ist: sei es durch Publikationen, Journale, Blogs, Datenbanken, Vorträge, Poster, Diskussionen auf Konferenzen o.Ä. Stichtag für den Stand der Technik ist der Tag der Patentanmeldung. Dies gilt für Deutschland, Europa und die USA.
Erfinderische Höhe
Als erfinderische Höhe bezeichnet man die intellektuelle Leistung der Erfindung. Nur wenn die Erfindung nicht von einem Experten, der über das gesamte veröffentlichte Wissen im relevanten Fachbereich verfügt, abgeleitet werden kann, ist die erfinderische Höhe für ein Patent erfüllt.
- Die Erfindung ist neu gegenüber dem
-
zurück zur Frage'
Für die Erfindung muss ein
potenzieller Markt vorhanden seinDie Wirtschaftlichkeit der Erfindung lässt sich mit diesen Fragen herausfinden:
- Gibt es einen Bedarf an der Technologie?
- Gibt es Anwendungsmöglichkeiten?
- Gibt es Vorteile gegenüber bereits vorhandenen Technologien auf dem Markt?
- Welche potenziellen Absatzmärkte gibt es und wie groß wäre ein mögliches Absatzvolumen?
- Welche Unternehmen könnten an der Technologie interessiert sein?
- Welche Konkurrenten gibt es?
- Gibt es entgegenstehende Schutzrechte von Wettbewerbern?
Wie läuft die patentrechtliche
Bewertung meiner Erfindung
durch PROvendis ab?
-
Patent-
RecherchenPROvendis Innovationsmanager prüfen in
nationalen und internationalen Datenbanken
das Patent-Potenzial der Erfindung. -
zurück zur Frage
Absatz-
möglichkeitenDanach prüft PROvendis die
relevanten Absatzmöglichkeiten durch
Markt- und Konkurrenzanalysen.
Wie kann ich als Erfinder
zur schnellen und effizienten
Bearbeitung der Erfindung bei
PROvendis beitragen?
-
Detaillierte Darstellung
Beschreiben Sie Ihre Erfindung in der
Erfindungsmeldung so genau wie möglich! -
Abgrenzung
Formulieren Sie, wie sich Ihre Erfindung vom Stand der Technik abhebt.
Listen Sie relevante Literatur zum Stand der Technik. -
zurück zur Frage
Konkrete Vorschläge
Unterbreiten Sie uns konkrete Vorschläge, wie Ihre
Technologie zur praktischen Anwendung gelangen kann.
Nennen Sie uns potenzielle Industriepartner!
Wie lange dauert die
patentrechtliche Bewertung
der Erfindung?
-
zurück zur Frage
vollständige Erfindungsmeldung
Sobald Sie die Erfindungsmeldung voll-
ständig in der Transferstelle Ihrer
Hochschule eingereicht haben, verbleiben der
Hochschule vier Monate, die Erfindung zu
prüfen und zu entscheiden, ob sie
diese in Anspruch nehmen oder
freigeben möchte.Inanspruchnahme
Jede Diensterfindung muss der Erfinder seiner Hochschule melden (ArbNerfG, § 5). Die gemeldete Diensterfindung kann von der Hochschule in Anspruch genommen (§§ 6 ff.), im eigenen Namen schutzrechtlich gesichert und verwertet werden. Sie als Erfinder haben in einem solchen Fall Anspruch auf Erfindervergütung (§§ 9 ff.) in Höhe von 30 % der Brutto-Verwertungseinnahmen (§ 42 Nr. 4). Nach einer Inanspruchnahme ist die Hochschule dazu verpflichtet, die Erfindung ohne Verzögerung zum Patent zumindest in Deutschland anzumelden.
Freigabe
Mit der Freigabe der Diensterfindung entscheidet sich die Hochschule, eine Erfindung nicht zu verwerten. Die Freigabe muss innerhalb von vier Monaten nach Eingang der vollständigen Erfindungsmeldung schriftlich gegenüber Ihnen als Erfinder erfolgen. Nach der Freigabe kann der Erfinder seine Erfindung auf eigene Kosten selbst zum Patent anmelden und verwerten.
Was passiert im Anschluss
an die patentrechtliche
Bewertung der Erfindung?
-
zurück zur Frage
Mit der Stellungnahme gibt PROvendis Ihrer Hochschule eine
schriftliche Handlungsempfehlung.Ihre Hochschule entscheidet, ob der Empfehlung von
PROvendis gefolgt wird oder nicht. Neben der Empfehlung durch
PROvendis ist auch die Patentstrategie der jeweiligen
Hochschule ein wesentliches Entscheidungskriterium für
den weiteren Weg der Erfindung.Patentstrategie
Eine Patentstrategie legt Ziele und Vorgehensweise im Umgang mit hochschuleigenen Patenten fest. Die Patentstrategie sollte ein Teil der allgemeinen Forschungsstrategie der Hochschule sein. Wesentliche Inhalte einer Patentstrategie sind z.B. Festlegung der Prozesse, Finanzierung, Patentanmeldestrategien, Verwertungsstrategien.
-
Wie sieht die optimale
Durchführung einer
Patentanmeldung aus?
Patentansprüche
Erfindungsmerkmale
Abstrahierung -
Was sind die Ziele einer
Patentanmeldung?
Erstanmeldung
Monopol Nachanmeldung
Verwertung -
Was bedeutet der Tag
der Erstanmeldung?
Publikation
Erstanmeldung
Nachanmeldung -
Wie läuft ein
Erteilungsverfahren ab?
WIPO Prüfungsantrag
Rechercheantrag -
Wie lange dauert es
bis ein Patent erteilt wird?
Erstanmeldung
Nachanmeldung
Patentkosten
Wie sieht die optimale Durchführung
einer Patentanmeldung aus?
-
zurück zur Frage
Beauftragung
PROvendisIhre Hochschule beauftragt PROvendis
mit der Koordination der Patentierung Ihrer Erfindung.
PROvendis beauftragt wiederum einen Patentanwalt
und sendet ihm alle vorhandenen Unterlagen zur Erfindung
zu, damit er einen Entwurf der Patent-
anmeldung verfassen kann.PROvendis bleibt während des gesamten
Patentierungsprozesses Ihr Ansprechpartner.Was sollten Sie als Erfinder bei
der Patentanmeldung beachten?Wichtig ist, dass Ihre Erfindung in den Patentansprüchen deutlich umrissen wird.
In den Patentansprüchen, insbesondere in den Hauptansprüchen, sollte der Erfindungsgegenstand möglichst abstrakt und auslegungsfähig dargelegt werden. Im ergänzenden Beschreibungstext müssen alle Merkmale auftreten, die in den Ansprüchen genannt werden.
Durch die Aufnahme weiterer Details in die abhängigen Ansprüche werden Rückzugslinien vorformuliert, um sich vom Stand der Technik abgrenzen zu können. Dadurch wird das beanspruchte Feld zwar enger, es können aber noch bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung erfasst werden.
Es ist wichtig herauszuarbeiten,
welche Merkmale der Erfindung unbedingt notwendig sind, um den gewünschten Effekt der technischen Lösung zu erzielen und welche optional sind.
Sie sollten sich außerdem fragen: Wofür kann Ihre Erfindung sonst noch eingesetzt werden? Wie könnte ein Dritter Ihre Erfindung umgehen und wie könnte das bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden?
!Das sollten Sie als Erfinder tun:
Sie kennen Ihre Erfindung am besten, deswegen
empfehlen wir, den Patentanwalt zu unterstützen.Das sollten Sie als Erfinder tun
Konkret heißt das: die Patentansprüche und die Beschreibung Ihrer Erfindung mit auszuarbeiten, experimentelle Ergebnisse sowie Konstruktions- oder Funktionsbeschreibung einfließen zu lassen und Grafiken bzw. Figuren bereitzustellen. Zum Schluss sollten Sie den fertig gestellten Entwurf der Patentanmeldung prüfen.
Was sind die Ziele einer
Patentanmeldung?
-
PRIORITÄTSRECHT
Mit Einreichung der Patentanmeldung wird eine Priorität begründet (Erstanmeldung).
Für eine Nachanmeldung kann der Anmeldetag der Erstanmeldung
in Anspruch genommen werden, sofern die Nachanmeldung
innerhalb von 12 Monaten ab Anmeldetag
der Erstanmeldung eingereicht wird.Die Priorität kann für eine nationale Anmeldung, eine
europäische Anmeldung (EP) oder eine internationale
Anmeldung (PCT) in Anspruch genommen werden. Entstehen
innerhalb dieses Zeitraums von 12 Monaten Weiterentwicklun-
gen, insbesondere Verbesserungen der Erfindung, so können
diese in die Auslandsanmeldungen aufgenommen werden.
Diese Verbesserungen sind aber nicht in der Priorität
der Erstanmeldung eingeschlossen. Zwischen Erstanmeldung und
Nachanmeldung darf nicht publiziert werden.Europäische Patentanmeldung
Durch eine EP-Anmeldung kann in diesen europäischen Ländern ein Patentschutz erlangt werden.
Bei einer europäischen Patentanmeldung handelt es sich um ein gemeinsames Anmeldeverfahren beim Europäischen Patentamt mit einem zentralisierten Prüfungsverfahren. Wenn das Europäische Patent erteilt ist, zerfällt es in nationale Teile, d.h. in nationale Einzelpatente.
Internationale
Patentanmeldung (PCT)Im Unterschied zum Europäischen Patent gibt es kein internationales Patent. D.h. eine PCT-Anmeldung befreit nicht von der Notwendigkeit, die internationale Anmeldung vor den nationalen oder regionalen Ämtern prüfen zu lassen, aber sie ermöglicht es, eine einzige Anmeldung mit Priorität für alle benannten Staaten zu hinterlegen.
-
Monopolrecht
Mit einer Patentanmeldung erzielt man ein
Monopol auf die Erfindung.
Das Verbotsrecht gegenüber Dritten untersagt es,
die Erfindung ohne Zustimmung des Erfinders zu nutzen. -
zurück zur Frage
Lizenzverträge oder Optionsverträge
Mit zum Patent angemeldeten Erfindungen kann die Verwertung beginnen:
Möglich sind Lizenzverträge, Optionsverträge oder Ausgründungen
auf Basis der angemeldeten Schutzrechte.
Was bedeutet
der Tag der
Erstanmeldung?
-
zurück zur Frage
Die Priorität bedeutet:
Der Tag der Erstanmeldung gilt für innerhalb von 12
Monaten eingereichte Nachanmeldungen, wenn beide Anmeldetexte
inhaltsgleich sind. Innerhalb des Prioritätsjahres
sollten keine den Erfindungsgegenstand betreffenden Publikationen
veröffentlicht werden.
Wie läuft ein Erteilungs-
verfahren ab?
-
zurück zur Frage
Einreichung einer Patentanmeldung
Nach Einreichung einer Patentanmeldung prüfen
die Ämter den Erfindungsgegenstand.
Die Prüfung richtet sich nur nach den Ansprüchen der Patentanmeldung.Deutschland (DPMA)
Nach Stellung des Recherche-/Prüfungsantrages wird i.d.R. innerhalb von 9 Monaten ein Ergebnis auf Basis der Patentansprüche ermittelt und ein Bescheid vom DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) erlassen. Die Ansprüche können nach Erlass des Bescheids, falls erforderlich, mehrmals angepasst werden. Fällt der Bescheid positiv aus, erfolgt danach ein Erteilungsbeschluss.
Europa (EPA)
Nach Stellung des Recherche-/Prüfungsantrages wird i.d.R. innerhalb von 9 Monaten ein Ergebnis auf Basis der Patentansprüche ermittelt und ein Bescheid vom EPA (Europäisches Patentamt) erlassen. Die Ansprüche können nach Erlass des Bescheids, falls erforderlich, mehrmals angepasst werden. Fällt der Bescheid positiv aus, erfolgt danach ein Erteilungsbeschluss. Anschließend muss seitens der Hochschule bestimmt werden, in welchen Ländern regionalisiert werden soll.
International (WIPO)
Nach Stellung des Rechercheantrages wird ein Ergebnis auf Basis der Patentansprüche ermittelt und ein Bescheid von der WIPO (World Intellectual Property Organization) erlassen. Nach 30/31 Monaten muss innerhalb der internationalen Patent-Übereinkunft seitens der Hochschule festgelegt werden, in welchen Ländern nationalisiert werden soll.
Wie lange dauert es, bis ein
Patent erteilt wird?
-
zurück zur Frage
Die Patenterteilung
Die Patenterteilung kann mehrere Jahre dauern. Innerhalb
eines Jahres nach der Erstanmeldung kommt der Recher-
che-/Prüfungsbericht des Patentamtes, ausgehend davon
wird die weitere Patentierungsstrategie zusammen mit der
Hochschule abgestimmt, z.B. wird die Entscheidung über
Nachanmeldungen getroffen.!Keine Patentkosten
für Erfinder
-
Was steckt hinter dem Begriff
Technologietransfer?
Industrie
Hochschule Lösung
Innovationen -
Welche Möglichkeiten
gibt es, eine Erfindung in die
Wirtschaft zu bringen?
Industrie Kmu
Verwertungsverträge
Spin-Off -
Welche Marketing-Maßnahmen
ergreift PROvendis
im Technologietransfer?
Kontaktaufname
Öffentlichkeitsarbeit
Partnering -
Was passiert
nachdem ein Vermarktungspartner
gefunden ist?
Konditionen Austausch
Vertragsabschluss -
Welche Vorteile haben meine
Hochschule und ich von
der Vermarktung der Erfindung?
Erfindervergütung
Ranking Drittmittel
Forschungsfreiheit
Was steckt hinter dem Begriff
Technologietransfer?
-
Technologietransfer
ist die Weitergabe von technischem Wissen
und wissenschaftlichen Forschungsergebnissen
von der Entstehung hin zur Verwendung.Erfindungen und Forschungsergebnisse werden in diesem Prozess
für Dritte nutzbar gemacht. Patentvermarkter wie die PROvendis GmbH
forcieren diesen Wissens- und Technologietransfer und
begleiten Erfindungen und Know-how auf Ihrem Weg in die Anwendung. -
Technologietransfer
trägt zur Zukunftssicherung nachfolgender Generationen
bei, denn er gibt wichtige Impulse zur Lösung gesellschaftlicher
Herausforderungen wie z.B. Klimawandel, demografische
Entwicklung, Gesundheit und Ernährungssicherheit,
Ressourcenverknappung oder Energieversorgung. -
zurück zur Frage
Kommen auf mich als Erfinder durch den
Technologietransfer Kosten zu?Kommen auf mich als Erfinder durch den
Technologietransfer Kosten zu?Nein, für den Erfinder ist die Verwertung kostenneutral. Er partizipiert sogar an Einnahmen.
Er ist laut dem Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) mit einer Erfindervergütung in Höhe von 30% an den erzielten Einnahmen aus einer Verwertung beteiligt.
Welche Möglichkeiten
gibt es, eine Erfindung in die
Wirtschaft zu bringen?
-
Lizenz- oder Kaufverträge
Möglichkeit 1: Durch Abschluss von Lizenz- oder Kaufverträgen zwischen Hochschulen
und Industrie bzw. Kleinen und Mittelständischen Unternehmen (KMU).Muss eine Erfindung für die Ver-
wertung schon patentiert sein? -
Kooperationen
Möglichkeit 2: Durch Kooperationen
zwischen Hochschulen und Unternehmen
zwecks Weiterentwicklung der Erfindung. -
zurück zur Frage
Existenzgründung
Möglichkeit 3: Durch Gründung eines Unternehmens
(Spin-Off aus der Hochschule, Existenzgründung).Kann ich mich als Erfinder
mit der von mir getätigten
Erfindung gründen?Kann ich mich als Erfinder mit der von mir
getätigten Erfindung gründen?Ja, in der Regel überträgt die Hochschule die Erfindung an das Gründungsunternehmen. Alternativ können auch Nutzungsrechte an der Erfindung eingeräumt werden. Ihre Hochschule und PROvendis unterstützen Sie bei Ihrer Ausgründung.
Welche Marketing-Maßnahmen
ergreift PROvendis im Technologietransfer?
-
Öffentlichkeitsarbeit
PROvendis platziert Ihre Erfindung in verschiedenen Medien.
Die Öffentlichkeitsarbeit umfasst Pressemitteilungen,
redaktionelle Beiträge, Mailings, Newsletter und
Social Media.